Mitarbeiter die mehr als 80 dbA ausgesetzt sind, müssen vor der Arbeitsaufnahme und danach regelmässig eine Gehörvorsorge durchführen lassen:
G 20 Lärm 1:
- Befragung und Beurteilung des mitgebrachten Gehörschützers
- Untersuchung des äusseren Gehörgangs
- Hörtest in mind. 4 Frequenzen in Luftleitung
Wenn Hörverluste oder Unterschiede zum Vorbefund feststellbar,
dann muss zusätzlich eine Ergänzungsuntersuchung Lärm II erfolgen
G 20 Lärm 2:
- Untersuchung der Trommelfelle
- Hörtest in Luft- und Knochenleitung
- ggf. mit Vertäubung, weitere Test z.B. Stimmgabel
- Beratung zum Gehörschutz
G 20 Lärm 3:
Dauer: G 20.1: 20 min G 20.2: 30 min
Nachuntersuchung: 1. Nachuntersuchung nach 1 Jahr, dann alle 3 Jahre
zu beachten: Bitte bringen Sie Ihren Gehörschutz zur Untersuchung mit!